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1 (1797)
Entstehung
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465
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Z. C. Von dem Reichstage.

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jetzt fortgedauert hat, wenn er gleich zuweilen durch ver-schiedene Irrungen in Unthätigkeit versetzt wurde. Gesetz-lich ist nun zwar der Reichstag nicht permanent, allein des-sen beständige Dauer ist doch einmal so allgemein, als nütz-lich und nöthig anerkannt, daß die Fortdauer desselben biszu ewigen Zeiten eben so sehr zu hoffen, als zu wünschen ist.Sollte er je getrennt oder aufgehoben werben, so stünde derteutschen Verfassung die größte Gefahr bevor; diese kannaber nicht ohne einen bürgerlichen Krieg umgestoßen wer-den *). Man träumt zwar jetzt hie und da eine große Ver-änderung unsrer Constitution. Die Reichsstädte sollen inLandstädte, die Neichsgrafen und Neichsprälaten sollen inlandsäßige Prälaten und Grafen verwandelt, und die Erz.und Disthümer secularisirt werden, allein so leicht ist dasnicht zu befürchten. Freylich geschieht in unfern jetzigenZeiten manches, was unsre Vorfahren, ja wir selbst unsvor 15. bis 20. Zähren nicht einmal hätten träumen lassen;freylich ist es wahr, daß die Politik der Höfe immer unred-licher wird, aber eine Theilung Teutschlands ist so leicht nichtals eine Theilung von Polen **). DasZntereffe der sämmt-lichen Europäischen Mächte ist hiebey zu groß, und, hof-fentlich werden sie nie von der Grundregel, die Freyhsit

Z Cs war daber. das Bonmot des K« Josephs II,, welcheser machte, als man ihm zN Regensburg sagte, daß das Ge-bäude , worin die Reichsversammlungen gehalten werden, bau-fällig seht euarM -'ecro«/e, /- rece- -te /c-a /-ir't

sehr übel augebracht-

Gottlob, daß wir nie eine solche — Sprache auf unfernReichstagen zu hören fürchten dürfen, als zu Grodno vondein Russischen Ambassadeur geführt wurde. —

Gg

Erster Baud,