2. C. Von Ausübung der kais. Reservaten. 441
besonder» kaiserlichen sPrivilegiums bedürfte. GeistlicheFürsten erhalten blos: dem Ehrwürdigsten — Unserm lie-ben Vetter und Fürsten. An Geringere ist die Anrede:Lieber Getreuer, und gegen Frauenzimmer oder geistlichePersonen: Liebe Andächtige, oder Lieber Andächtiger.Bcy Prälaten und Gelehrten wird noch hinzugesetzt: Ehr-samer, Gelehrter; Grafen erhalten das Prädicar Edler,oder, wenn sie nicht regierende sind, blos Bester; es ha-ben jedoch mehrere jetzt auch höhere Titel als Wohlgebohr-ner, oder gar Hoch - und Wohlgebohrner vom Kaiser erhal-len, welches selbst auch bey mehrern Freyherrn der Fall ist.
Im Context redet der Kaiser die Könige an: Ew. Ma-jestät, oder Ew. Majestät und Liebden, welches im Grun-de weniger ist als Ew. Majestät *). Neichsstände, : diszugleich Könige sind, erhalten Ew. Majestät als Kurfür-sten, oder Fürsten von N. N. Liebden; die Kurfürstenblos: Ew. Liebden; die weltlichen Fürsten: Dr. Liebden;die geistlichen: Dr. Andacht, wenn sie aber von Geburtschon Fürsten sind, Dr. Andacht und Liebden, nur derErzbischof von Salzburg bekommt allein Dr. Liebden. Die
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*) Ueberhaupt dient das Wort Liebden, wenn es einerandern Courtoisie bei)gesetzt wird, zur Verringerung. Es istalso z. B. Ew. Durchlaucht und Liebden weniger, als Ew.Durchlaucht ohne Ansatz. Daher verlangte auch der kaiserlicheHof vom K. Friedrich l. in Preussen, daß er in Schreiben demKaiser den Titel: Kaisers. Majestät, ohne Hinzuthuung desWorts Liebden geben sollte. Merkwürdig ist es daher, daß imEingang der Wahlcapitulation des jetzigen Kaisers die ehemalsLen Kurfürsten darinn mit beygelegte Benennung Liebden, weg-gelassen worden.