Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
410
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4ro z.B. Von der Regier, des teutsch. Reichs überh.

In ältern Zeiten war dies nicht so, und überhaupt wardamals zwischen Hof- und Privatleben nur ein geringer Un-terschied. Per Fürst hatte wohl gewöhnlich ein Paar Rit-ter zu seiner Gesellschaft, und einige Knappen zur Bedie-nung bey sich, aber diese bildeten keinen ordentlichen Hof-staat. AZartn aber Feyerlichkeiten bey Hose, Vermählun-gen, Kinvtaufen, Leichenbegängnisse u. s. w., so wardder Landadel eingcladen, der sich denn eine Ehre darausmachte, den Fürsten zu bedienen und seinen Hof glänzendzu machen. Er vertheilte sich in mehrere Klassen, und je-de Klasse hatte einen von Adel an der Spitze, der den Für-sten unmittelbar bediente und die Direktion über die andernhatte. Das waren, vorzüglich aus Nachahmung des kai-serlichen Hofs, der Marsch all, Truchseß, Kämme-rer und Schenk. Je mehr indessen der Lupus nach undnach stieg, desto stärker ward auch die Zahl der Hofbeamten,indem nun auch Vorschneider, Hofmeister, Küchelmeister,Stallmeister, Jägermeister, Schildträger, Falkenmeisteru. s. w. angenommen wurden. Diese bekamen für ihreDienste und Aufwand zwar keinen in baarem Gclde be-stehenden Sold, jedoch nach damaliger Sitte ein Gut zuLehen.

Anfangs waren diese Würden eben so wenig erblich, alsdie hohen Reichs-Erzämter erblich waren, aber bald schlichsich auch hier Erblichkeit ein, und so ward denn das Hof-amt ein Erbamt gewisser Familien. Jetzt hing also dieWahl der vornehmsten Hofbeamten nicht mehr vom Fürstenab, und da auch der Erbbeamte es bald vergaß, daß ersein Gut seinem Amte zu verdanken hatte, so ist es keinWunder, daß diese Dienste nach und nach immer mehr aus*ser Ucbung kamen.