2. C. Ausübung der höchsten Gewalt. HOZ
Häuser wollen ihnen hierin nichts nachgeben, der neueFürst will wieder nicht schlechter scyn, als der alte Fürst,denn er ist ja nun auch Fürst, und dem Grafen verdrießt >es, daß er dem neuen Fürsten, der kurz vorher noch seinesGleichen war, nachstehen soll. — So ahmt einer demandern nach und — geht darüber zu'Grunde oder stehet sichgenöthigt, di? Unterthanen durch übertriebene Steuern zudrücken.
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auch unterdienstw illigergehorsam und.dienstergebenster,
Earl Wilhelm Friedrich M. zu Br.Johann Friedrich Graf und Herrzu Castell.
Im Namen sämmtlicher Evangelischer Gräflichen Mit-Stände des Fränkischen Kreises.
Bürgermeister und Rath der SadtNürnberg.
Nor uns und im Namen des Fränkischen Kreises sämmtli-cher Fürsten und Stände der Augsburgischen Confeffion.
Inlerigrio.
Denen Hoch- und Wohlgebornen, Edlen, Nestund H o chg el gh'rten, dann re/tzectr'ue HochgebornenW ohl und Hochedelgebo h r n e n reHectiv- Ihro R o m.kaiserlichen und königlich katholischen Majestätvero ebneren wirklichen Geheimen Rät Heu, danndes löblich kaiserlichen und Reichs-Cammergc-richts zu Wetzlar, H och v er ordneten Ca-mmer-R-ichter, Präsidenten und Beisitzern. Unser»besonders liebe u Herren u nd lieben Besonderu,dann Hochgeebrtest auch -H?ectrve freundlich viel-geliebten und Hochgeehrten Herren Vettern,dann Hoch- und Vielgeehrten, wie auch weitersrö/xectr'iie inbesonders Hoch ge neigt und Hochgeehr-testen Herren.
Wetzlar."