424 Z-B. Von der Regier, des teutsch. Reichs überh.
der Römischen Kirche, so wird dieser Tiiel noch vor demErzbischöflichen gesetzt, ist er aber etwa Legat des aposto-lischen Stuhls, so folgt dieser Titel erst nach demselben.Die gefürsteten Prälaten schreiben sich: des h. N. N. Fürstund Abt, Probst zu N. N. Die übrigen Neichsprälaten:Abt oder Probst des Reichsstifts, oder des Reichs-Got-tes - Hauses u. s. w.
Was die Titulatur betrift, deren sich die große Herrnin ihren'Kanzleyschreiben gegen andere bedienen, so istdabey auf drey Punkte Rücksichtzu nehmen, i) auf dieAnrede, 2) aufdie Courtoisie, oder die im Contcrtgebräuchliche Titulatur und z) auf die Unterschrift.Natürlicherweise ist die Titulatur .nach dem Verhältnisse,worinn diejenigen! stehen, die an einander schreiben, ver-schieden. Geringere schreiben an -Höhere anders, als diesean jene, oder wenn sie sich einander dem Stande nach'ziemlich gleich sind. Könige erhalten den Titel: Aller-dukchlauchtigster "nd Großmächtigster König!oder von ihres Gleichen und von Kurfürsten und altenFürsten: Durchlauchtigster Groß mächtigster K.
Die Fürsten und Kurfürsten wurden ehmals an-geredet : Hochgeborne, dann Durchlauchtig-Hoch-geborne, hierauf Durchlauchtige und nunmehrDurchlauchtigste*). Die neuen Fürsten werdenvon Königen, Kurfürsten und alten Fürsten nur Durch-lauchtig Hochgeborne, von andern Durchlauch-tige und von Geringern jetzt auch schon Durchlauch-
) Könige gebe» jedoch den Kurfürsten blos Durchlauchtige,auch reden die Kurfürsten die alten Fürsten nur auf diese Artan. Hingegen muß der Kaiser seit 1711. den Kurfürsten dasPradicat Durchlauchtigst -eben. W. C. A»t. ;. §.2.