2. E. Ausübung der höchsten Gewalt. 40z
der Militair-Chargen, die der Fürst bekleidet, und derRitterorden, die er seiner Geburt oder Verdienste wegen et,halten hat, Erwähnung.
Die altfürstlichen Häuser führen kn ihren Titeln dieBenennung ihrer ehmaligsn Amtswürde, als Herzog,Markgraf, Landgraf. Nur dis Fürsten von Anhalt ma-chen hierin eine Ausnahme, denn, wenn sie sich gleich we-gen ihrer Ansprüche auf Sachsen-Lauenburg, auch Her-zoge von Sachsen schreiben, so setzen sie doch diesenTitel, ihrem Titel als Fürsten von Anhalt nach.
Die alten Grafen begnügen sich mehrentheils mit derBenennung des Hauvtlandes, oder des Stammschlosses,wovon die Familie den Namen hat. Einige haben nochein besoildt..-- Prädikat in ihren Titulaturen hergebracht,
als: Burggraf, Rhen.-rgf; schreiben sich Grasen
und, Herrn, z. B. Cassxl, oder Grafen und EdleHerrn z. B. Lippe. Die neue,, Grafen suchen mehrentheilsin langen Titeln eine Ehre und versäumen es daher nicht al-lekihre Dörfer in den Titel zu bringen.
Die Erzbischöfe und Bischöfe sehen in ihren Ti-tulaturen den Namen ihrer geistlichen Würde Mit Bichfü-gung des Orts, wo der Sitz desselben rst, z. B. Erzbi-schof zu Salzburg, Bischof zu Würzburg. Einige setzenauch noch hinzu: und des h. N. N Fürst. Der Elzbi'schöfvon Mainz schreibt sich: des heiligen Stuhls zu MainzErzbischof. Diejenigen Erzbischöfe, welche zugleich Kur-fürsten sind, setzen den Erzbischöflichen Titel voran, hieraufden Titel des Erzcanzellariats und zuletzt den Kurfürstli-chen; z. B. des h. Stuhls zu Mainz Erzbischof,des heil. N. N. Erzkanzler durch GermanienunbKurfürst. Zst ein Erzbischof oder Bilchvf Cardina;
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