Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
402
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422 z.D. Don der Regier, des reulsch. Reichs überh.

eignes Collegialschreiben an den Kaiser erließ. Dies hatdi- Folge gehabt, daß den Grafen der Gebrauch des WortsWir in den bey dem Neichshoftath einzureichenden Voll,machten wieder ist verstattet worden.

Dem Pradicat Wir wird sodann das Von GottesGnaden beygefügt. Jetzt ist diese Titulatur, die unstrei-tig zuerst aus wahrer Demnth entstand, und die daherauch wohl von bloßen Privatpersonen gebraucht wurde,-ein Vorzug der Könige und Fürsten geworden. Sie hatüber ihre ursprüngliche Bedeutung verkohren, und soll jetztanzeigen, daß Königs und Regenten ihre Majestät undHoheit nur von Gott hatten. Diestr Wahn ist zwar inneuern Zeiten verschwunden, indessen hat man die Titula-tur doch noch beybehatten. Nur in Frankreich schaffte manseit der Revolution das la Erace äs Vien ab.

Nach dem Titel von Gottes Gnaden folgt eines jedenFürsten eigne Titulatur. Ein jedes Haus hat einengemeinschaftlichen Titel, als: Erzherzog vbn Oesterreich,Pfalzgbaf am Rhein, Herzog von Sachsen, Jülich/ Cleve,Berg, Engem und Westphalen, Markgraf von Branden-burg, Herzog von Braunschweig-Lüneburg. Diesem wirdder königliche Titel vor, hingegen von Kurfürsten derTitel des Erzbeamten und Kurfürsten nachgesetzk; z. B.Wir Friedrich Wilhelm von Gottes GnadenKönig von Preußen, Markgraf von Branden-burg , des heit. Röm. Reichs Erzkämmerer und^Kurfürst. Hierauf folgt sodann in einigen Kur- undFürstlichen Häusern, in welchen man lange Titel liebt, einVerzeichniß der verschiedenen Fürstenthümer, Graf- undHerrschaften, welche das Haus besitzt. Damit der Titelnoch länger werde, geschieht auch der Ansprüche, ingleichen