42O g. V. Von der Regier, des teütsch. Reichs überh.
zu verschaffen, gern als allgemeine Staatsprache einsührenwollte. Inzwischen pflegte er doch seinen Schreiben einelateinische Übersetzung beyzufügen, aber auch hierüber s-tzteer sich in seinem letzten Schreiben an K. Leopold !l. fort;man vergaß indessen von Neichkwegen nicht, diesen Um-stand in dem an den Kaiser erstatteten Reichsgutachten vom16. Aug. i/Zr. zu rügen. — Welcher Sprache sich Frank-reich künftig in seinen mit Kaiser und Reich abzuhandeln-den Staalsgeschäften bedienen werde, und ob der künftigeFrieden in der lateinischen oder französischen Sprache werdeabgefaßt werden, steht zu erwarten *).
Die einzelnen teutschen Neichsstande pflegen unter sich al-les in der teurschen Sprache zu verhandeln.
Zn Geschäften mit auswärtigen Mächten hingegen be-dienten sie sich in älter» Zeiten der lateinischen Sprache, dochist diese in neuern Zetten durch die französische mehrenkheilsverdrängt worden, weis diese jetzt sewohl den Souverainsselbst, als dem größern Haufen verständlicher ist. Mani-feste teutscher Höfe, weiche auch im Auslande bekannt wer-den sollen, pflegni gewöhnlich in französischer und teutscherSprache bekannt gemacht zu werden.
§, 124.
Nächst, der Sprache selbst ist Key feyerlichen Schreibenoder Ausfertigungen auf die Titulaturen oder Curia-lien**) zu sehen, welche die Fürsten und Herr» sowohl
von
ch Indessen ist schon der Rastadtischc Frieden nicht in Latei-nischer , sondern in französischer Sprache abgcsaßt.
'^) Putters Anleit. zur jurist. Praxis. Th. r> Bischofsa. a. O. S. Z7-. f. »