Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
393
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2 . C. Ausübung der höchsten Gewalt. Z9Z

die Papiere an einem luftigen Orte ausbewahrt werden?Was wird diesen denn die feuchte, dumpfigte Luft scha-den? Freylich so bald werden sie nicht verdorben wer-,den, aber in der Folge müssen sie doch vermodern. Alsosollte vor allen Dingen ein schickliches Gebäude zum Archivbestimmt werden. Es muß, um für Feuersgefahr gesichertzu seyn, auf einem fteyen Platz stehen und mit einem Ge-tvittsrableitec versehen seyn. Der Platz muß nicht sumpfig,sondern erhaben und trecken seyn, wenigstens bringe manErdgeschosse (8ous tsrrains) an, wodurch der unter? Stocksür Feuchtigkeit bewahrt wird, und suche den Zimmernfrische Lust zu verschaffen. Endlich spare man nicht denRaum und schränke das Gebäude nicht blos auf die gegen-wärtigen Bedürfnisse ein. Es wird immer mehr geschrie-ben und gesammelt. Fehlt es an Raum, so muß allesauf einander gethürmt werde», wodurch das Aussuchen er-schwert wird.

Zst nun ein schickliches und geräumiges Archiv-Gebäudeaufgeführt und ist man dadurch im Stande die Schriftenvor dem Verderben zu sichern, so muß sodann auch dasArchiv selbst gehörig eingerichtet werden. Ordnung ist dieSeele aller Geschäfte; ohne daß diese genau beobachtetwird, wird ein Archiv eben so wenig viel nutzen, als einezahlreiche Bibliothek, in welcher alle Bücher durch einan-der gestellt werden. Alles also, was zusammen gehört, mußauch zusammen gelegt werden. Es taugt daher nicht, wennin Berichten oder Nestripten mehrere Punkte, die ganzverschiedene Materien betreffen, zusammen gefaßt werden.Aus diesem Grunde ist es mehrentheils eingeft'chrt, daßwenn etwa über mehrere dergleichen Punkte zu berichten,oder zu rescribiren ist, dem HauptSericht oder Reskript, Bb;