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1 (1797)
Entstehung
Seite
384
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Z84 3- B. Von der Regier, des teutsch. Reichsmberh.

dem Staat zum Besten gereichende Anstalt, z. B. eine Fa-brik, wodurch viel Geld ins Land gezogen, oder die Lan-desprodutte veredelt würden, empor zu bringen, einem ein-zigem Umerchaii sein Cigentyum nehmen wollte.

Doch, wenn wirklich das Ganze dadurch beträcht-lich, dauerhaft und wesentlich gewinnt, wenn fer-ner dieser Gewinnst nicht anders erhalten werdenkann, als durch die Aufopferung einer Privatbefugmßoder eines Privateigenthums und die höchste Gewalt ist er-böthig dem Eigenthümer den zuzufügenden Schaden h n-länglich zu ersetzen, so gewinnt die Sache ein anderes An-sehen. Beförderung des allgemeinen Wohls ist Zweck derbürgerlichen Gesellschaft, und ein jed:s Mitglied des Staatsmacht sich bey seiner Aufnahme stillschweigend verbmdlich,alles was in seinen Kräften steht, zur Erreichung diesesgroßen Zwecks beyzutragen. Nach diesen Grundsätzen kanndaher auch die Frage, welche in neuern Zeiten bey Anle-gung der Chausseen mehrmals zur Sprache gekommen ist,bcurrheilt werden: ob einzelne Bürger cs sich gefallen las-sen müssen, daß die Heerstraße, um eine möglichst gradrLinie herauszubringen, über ihre Accker geführt wird,wenn die höchste Gewalt bereit ist, sie >ür die>e Aufopfe-rung auf andre Art, durch gleich gute und gleichgroße Aecker zu entschädigen? So ein großer Feind ichvon allem Deipotismus und von aller Ungerechtigkeit bin,so würde ich doch auch kein Bedenken haben, in diesen undähnlichen Fällen, sobald nemlich die vorhin angeführtenBestimmungen Untreren, daß das Ganze dadurchbeträchtlich, dauerhaft und wese ntlich gewinntund daß dieser Gewinnst anders nicht, alsdurch Aufopferung einer Prrvargerechtsame

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