Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
365
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y.C. Bonden evang. u.katho!.ReHg.Lheikn. z6Z

dres Corpus zu geriren? Wenigstens haben sie alsdann eh-mals gegen ihre eignen Grundsätze gehandelt, denn es istvon ihnen mehrmals der Ausdruck Corpus Lotdolicorumgebraucht worden *).

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Also nicht aus den Gesandten der evangelischen Reichs»stände, sondern aus diesen selbst besteht das Corpus derEvangelischen, so wie umgekehrt das Corpus der Katholi-schen aus den gesummten katholischen Neichöständen besteht.Indessen kommt es doch hiebey nicht blos auf die persönlicheNeligionseigenschaft der Reichsstände, sondern vielmehr aufdie Länder an, derentwegen sie das Recht der Reichsstand-schaft haben. Wenn daher gleich z. D- der jetzige Herzogvon Würtemberg katholisch ist, so gehört er demvhnerachtetzu dem Corpus der Evangelischen. Seine Religionsande-rung ist blos persönlich und hat auf seine Eigenschaft alsMitglied des evangelischen Religionstheils keinen Einfluß,denn sein Land ist evangelisch geblieben. Nur alsdann lei-det dies, zwar nicht nach der Natur der Sache, aber dochnach der Observanz (§.;?.) eine Aenderung, wenn, wiebey Kurpfalz, der Nachfolger in einem Lande der ander»Religion zugethan ist.

Das Direktorium führt unter den Evangelischen devKurfürst von Sachsen. Er hatte solches gewissermaßengleich anfangs, als die Evangelischen in eine nähere Ver-bindung mit einander traten. In der Folge aber, als dieUnion der Evangelischen errichtet ward, übernahm der Kur-fürst von der Pfalz das Direktorium, theils weil Sachse»damals neutral war, theils weil Pfalz noch den Rang vor

ch Putters Entwickelung der t. Staatsverf. Th. L. S,24;. (Rot. g.)