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1 (1797)
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359
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7. C. Von den evang. u. kathol. Nelig Lheilen. 959

sich wechselseitigen Beistand versprachen. Dies geschah da-her in den Jahren 1525. und 1526. zu Friedewaldelind Torgau, jedoch anfangs blos von dem Kurfürstenvon Sachsen und dem Landgrafen von Hessen, alleinbald traten noch mehrere evangelische Stände und Städtediesem Bündnisse bcy, das nachmals zu Schmalkaldenim I- r;zv. erneuert wurde.

Von dieser Zeit an hielten die evangelischen Stände,wenn gleich keine völlige Einigkeit unter ihnen zu erreichenwar, Loch immer mehr zusammen, sie fiengen an, sich alsals ein Corpus zu betrachten, der Kaiser selbst erkannte dieNechtmäßigkeit ihrer Verbindung, indem er mit ihnen imI. r5Z2. den ersten Neligionsfticdsn zu Nürnberg schloß undim I. i;z7- seinen Kanzler Selb an sie abschickce, der sieals ein Corpus behandeln mußte *). So oft Angelegenhei-ten auf den Reichstagen, oder sonst vorkamen, bey denendie Evangelischen besonders interessirt waren, so pflegten siesich besonders zu berathschlagen, indessen fehlte es doch nochan einer gehörigen collegialischen Verfassung und an einemgewissen beständigen Direktorium, wenn übrigens gleich derKurfürst von Sachsen vorzügliches Ansehen genoß, so daßselbst zuweilF der Kaiser mit ihm, und er mit dem Kaiserim Namen seiner evangelischen Mitstande tractirte.

Im Anfang des stebenzehntsn Jahrhunderts schien es,daß sich das Corpus vollends ausbilden würde. Auf der zuHeidelberg im I. i6az. gehaltenen Zusammenkunft derEvangelischen beschlossen sie schon, ein beständiges CollegiumAiederzusetzen, dem alle Religionssachen aufgstragen werden

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I II. dNorie 6orporis LvsnZelic. Kebl 1784. ^

Geschichte und Verfassung des cioixons LvsnZclicorum vonHeinr. Will), v. Bülow. 1794. 8.