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1 (1797)
Entstehung
Seite
358
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Z 58 2. B. Don der Pers. des'Kais. u. denReichsst.

sMe er nicht gestatten, daß sie durch einen dritten dersel-ben entzogen würden, oder daß sie sich selbst, nach eigenerWillkühr davon absonderten, und einem andern Kreise zumNachtheil desjenigen, worinn sie eingesessen sind, gegendie Reichs-Matrikeln zuwendeten. So lange indessendie Klagen gegründet sind, daß Oesterreich und Burgundselbst viele zu dem schwäbischen und westphälischen Kreisegehörige Länder theils eximirt, theils abgerissen und zu demVurgundischen Kreise gezogen habe, werden alle diese Ver-ordnungen nichts fruchten. Es ist schlimm, wenn etwasgeschehen soll, wobey das Neichsoberhaupt selbst Vvrcheildavon hat, wenn es nicht geschieht.

Siebentes Capitel.

Von

den Evangelischen und Katholischen Religions--" Lheilen.

H. 114.

duffer den bisher nahmhast gemachten Eintheilungen dekReichsstände, ist noch die Eintheilung derselben in zwei) R e-ügions theile oder Cörper, nemlich des Evangeli-schen und deö Katholischen (Lorpus LvanAslicorum,Corpus LstnoUcoruw) zu erwähnen. Dis erste Veranlas-sung zur Entstehung des Oorporis Lv-mAsIioorum gab dasBetragen K. Earls V. und einiger katholischer Fürsten geegen diejenigen Fürsten und Stände welche Luthers Lehr-sätze angenommen hatten. Diese hatten alles zu fürchten«wenn sie sich nicht genauer mit einander vereinigten, unh