6. C. Von den Aeichskreisen.
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sen, in dem Oesterreichischen *) der Erzherzog von Oe-sterreich und in dem Bnrgundischen der Herzog von Bur-gund. Hingegen in des sechs alten Kreisen sind in jedemKreise zwey ausschreibende Fürsten, nemlich in dem Frän,kischen: der Bischof von Bamberg und nunmehr derKönig von Preußen, als Markgraf von Brandenburg;im Baierschen der Kurfürst von der Pfalz als Her-izog von Baiern und der Erzbischof von Salzburg **);im S chw äb isehen der Bischof von Kostnitz und der Her-zog von Würtemberg; in dem Oberrheinischen derBischof von Worms und der Pfalzgraf am Rhein-Sim-mern; in dem Westp Häuschen der Bischof von Mün-ster ***) und der Herzog von Jülich und Cleve -j-); in dem
Genau genommen giebt cs indessen in diesem und demBurgundischen Kreise, weil in denselben nie Kreistage gehaltensind, gar keine ausschreibende Fürsten. Moser hat ganz Recht,wenn er in s. Tr. von der Kreisverf. S. 177. sagt: Wo keinKreistag und kein Allsschreiben dazu ist, da kann ja auch keinAusschrcibender Fürst seyn, und wo cs nichts zu dirigircn giebt,wo kann denn da ein Direktorium statt haben? Da wäre ja ei»Präses ohne ein Collegium.
*") So lange der H.v. Baiern Kurfürst war, ließ Salzburgdemselben den Rang, nachdem aber die kurfürstliche Würde vonBaiern erloschen ist, ist der Rangstreit wieder von neuen regogeworden.
^') Da Paderborn noch vor Münster den Rang aufdkm Reichstage har, so müßte eigentlich jenes und nicht diesesdasKreisausschreibende Amt haben. Eben dies beweiset, daß dieRegel: Dieses Amt stehe dem ersten Fürsten eines jeden Krei-ses zu, nicht ganz allgemein sei). Wahrscheinlich wandte mansich an Münster, weil dieses ein ungleich beträchtlicheres Bis-ihnm war, als Paderborn, und dieses machte nichts daraus.
ch) Rach Abstcrbe» der Herzoge von Jülich und Cleve kamendiese Länder bekanntlich an die Häuser Pfalz und Brandenburg.Veyde verglichen sich im I. 166;. unter Bischöflich MünsterscherVermittelung wegen des Cottdircctoriums und Mitausfchoeih-