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1 (1797)
Entstehung
Seite
344
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Z44 2- V. Von der Per,', des Kais. u. den Reichsst.

sodann mit Hülfe der übrigen Kreismitgiieder die Vollzie-hung der Urkheile in seinem Kreis übernehmen könnre. DerVorschlag fand Bcyfall, und so wurde im I. i;ir. aufdem damals gehaltenem Reichstage verordnst, daß in einemjeden Kreise ein Hauptmann erwählt werden sollte. Damitaber diese Verbindung noch allgemeiner würde, so trat jetztsowohl der Kaiser selbst wegen seitier Erblande Oesterreichund Burgund, als auch die Kurfürsten bey. Darüber ent-standen nunmehr noch vier neue Kreise, nemlich dev'Kur-rheinische, welcher aus den Ländern der drey geistlichenKurfürsten und des Kurfürsten von der Pfalz bestand, derOösterreichische, der Burgundische und noch emneuer Sächsischer. Weil nemlich der Sächsische durch denBcytritt der bcyden Kurfürsten von Sachsen und Brandeu-burg zu groß wurde, und man daher fürchten mochte, daßeben deswegen die Ruhe in demselben nicht wohl erhaltenwerden möchte, so wurde er in.zwey Kreise wieder abgr-theilt, die nun, um sie besser unterscheiden zu können, denNamen des Ober- und Niedersächsischen erhielten^Billig hätten nun, sobald es auf die Ordnung oder denRang dep Reichskreije ankam, die neuen Kreise den älternnachstehen sollen, allein der Kurrheinische bestand blys ausKurfürsten und der Obersächsische faßte ebenfalls zwey Kur-fürsten in sich. Beyde wurden daher den übrigen vorgesetzt.Der Oesterreichische und Burgundische bestanden größtm-rhsils aus Landern, die dem Erzherzog von Oesterreich undHerzog von Burgund gehörten, welche den Rang vor denübrigen Fürsten behaupteten, Es wurden daher auch dieseden Fränkischen, Baicrschen, Schwäbischen, Oberrheini-schen, Westphälischen, und Niedersächsischen Kreise in derOrdnung vvrgefttzt. Und in dieser Ordnung folgen sie noch