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1 (1797)
Entstehung
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304
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ZvH 2. B. Von der Pcrs. des Kais. u. den Reichsst.

Basel, Münster, Osnabrück, Lüttich,' Lübeckund Chur folgen. Einige unter ihnen haben Nangstceitig,ketten, welche dadurch beygelegr sind, daß sie in dem Vor-sitz mit einander abwechseln. So alternireu von einer Ses-sion zur andern Würz bürg und Worms, ingleiche»Münster und Lüttich; von einem Reichstag zum an-dern aber Br ixen und Basel. Auffallend würde es seyn,daß Bamberg, als das jüngste Bisthum, allen andern vor-sitzt, wofern nicht bereits bemerkt wäre, daß der Rangder geistlichen Neichsstande sich nicht blos nach dem Alter ih-rer Stifter richte, sondern auch von gewissen Vorzügen her-rühre. Bamberg war ursprünglich ein sogenanntes exem-tes Bisthum, das heißt, es war keinem Metropolitanoder Erzbijchof unterworfen, sondern stand unmittelbar i»geistlichen Sachen unter dem pabstlichen Stuhl. Der Bi-schof hatte auch das Pallium, kein Wunder also, daß erden Rang vor allen altern Bischöfen erhielt.

§. 9z.

Aufdie Bischöfe folgen die Aebte und andre Prälitzten, welche schon vor rzzr. die fürstliche Würde erhaltenhatten, und deshalb eine Viril stimme im Fürstenrachführen. Unter diesen war von jeher der erste der Abt vonFulda. Schon Bonifaz, der Apostel der Temschen underster Erzbischof von Mainz hatte die Benediktiner AbteyFulda eingerichtet und ihr große Vorzüge zu verschaffen ge-wußt. Der Abt wurde nachgehends zum Primas unterden Aeüten in Teutschland und Gallien erklärt, Überbeinward er Erzkanzler der Kaiserin und so behauptete er nichtnur den Rang, sondern auch die Rechte eines Bischofs,Er betrachtete sich als einen exemtnr Abr> der unter keinen

Bischof