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3. C. Von den kurfürsts. Colleg.
Unterschied ist nicht auch zwischen beydcn! Die Kurfürstensind wirkliche Regenten, die Cardinäle aber nur Privat-personen. Wir oft ist nicht ein Cardinal Minister eines Kö-nigs, den, wie weyland in Frankreich, der König in dieVastille setzen läßt, und einem Minister sollte ein Kurfürstnachgehen? Jetzt nimmt daher auch kein Kurfürst den Car-dinalstitel mehr an, wovon wir noch in neuern Zeiten ei-nen auffallenden Beweis gehabt haben, indem der jetzigeKurfürst von Kölln sich die ihm yom Pabst angsbotneCardinalswürde verbat. Auch an den europäischen HöfenWird den Kurfürsten der Rang vor den Cardinälen gegeben»Nur in Nom selbst suchen sie ihn noch zu erhalten *).
§> 89.
- Das Direktorium im kurfürstlichen Collegio führtder Kurfürst von Mainz, als der erste unter den Kur-fürsten, oder, wie er auch wohl zuweilen genannt wird,als Dechant im Kurfürstsnrath. Alles was daher andas Collegium gelangt, wird von Mainz erbrochen, undden übrigen sodann von Mainz mitgetheilt. Es fordertseine Mitkurfürsten zum Votiren auf, und verfaßt aus dmabgelegten Stimmen den Cvllegialschluß.
Die Ordnung, welche die Kurfürsten unter sich be-obachten ist gedoppelt, entweder lineal, oder lateral.Zn der Linealordnung folgen die Kurfürsten unmittelbarnach einander in der bereits angegebenen Ordnung, so daßMainz den ersten Platz hat, dann Trier und Kölln von
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