Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
296
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LZ6 2. B. Von der Pers. des Kais. u. den Reichsft,

Noch einen andern Rangstreit haben die Kurfürsten mirden Cardinälen. D-ese sind eigentlich nichts anders,als die Domherrn an der Pcterskirche zu Nom, welche dasCapitcl des Pabsts ausmachen, denselben aus ihrem MittelWahlen und während der römischen Stuhlerledigung denKirchenstaat regieren. An und für sich können sie also sichso wenig einen Rang über die Erzbischöfe anmaßen, als dieDomherrn in einem Erzstift den Rang vor einem wirklichenBischofbehaupten können. Allein in den ehmaligen finsternZetten, in welchen man dem Pabst fast göttliche Ehre er-wieß, in denen Kaiser und Könige dem Pqbst die Füße küß-ten, und ihm den Steigbügel hielten, glaubte man, daßder Glanz der pabstlichm Würde auch auf die Cardinale zu?vückstrahlc und daß sie fast in dem nemlichen Verhälmiß zumPabst stünden, in welchen die Könige zum Kaiser, als demWeltlichen Oberhaupte der Christenheit sich befänden. SchonP. Innocenz IV. hatte ihnen den Rang vor den Bischö-fen errhcilt, und Donifaz ViU. machte sie den weltlichenRegenten, Julius II, aber gar den Königen gleich. AufHeu Kirchenversammlungen schloffen sie sich gleich an denPabst an, und selbst Könige ließen ihnen aus blinder Ehr-furcht gegen alles, was geistlich war, besonders gegen dmrömischen Smhl den Rang. Auf den Kirchenyersammlun-gen zu Costnitz und Basel mußten?die Cardinäle zwar dmKurfürsten weichen, aber der schwache K. Friedrich III.gestattete ins I. 1455. dem Cardinal, welchen der Pabstnach Teutschland geschickt hatte, sogar dm Rang vor demrömischen König Maximilian, mithin auch por den Kur-fürsten.

Doch hiergegen ward mit Recht proteftirt und es wird >jetzt kein Kurfürst einem Cardinal nachgchen. Welch ein