Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
284
Einzelbild herunterladen
 

284 2 . B. Von der Pecs, des Kais. u. den Reichsst.

Session zur andern mit ihren Plätzen. Ganz haben indes-sen doch durch diesen Vergleich die Nangstreitigkeiten zwi-schen den beyen Kurhöfen nicht geschlichtet werden können.Da übrigens Trier vor Kölln votirk, so pflegt man es auchgewöhnlich vor Kölln zu nennen.

§. 84 -

So wie die drey geistliche Kurfürsten ihre Kurwürdeihren Erzkanzlerämtern und dem Krönungsrecht zu verdan-ken haben, eben so verdanken die weltlichen ihr Wahl-recht vorzüglich ihren Erzämtern. Diese wurden, wie be-reits bemerkt ist, von den ersten teutschen Fürsten, den Her-zogen bekleidet und wären nicht die beyden HsrzogthümerFranken und Schwaben eingegangen, so würden wohl jetztdie vier ursprüngliche teutsche Herzoge von Franken, Schwa-ben , Baiern und Sachsen die weltlichen Wahlfürflen seyn;so aber traten nachmals Böhmen und Brandenburgin die Stelle von Franken und Schwaben, und mach-ten nunmehr mit Sachsen und Baiern die Erzbeam-re aus.

Herkommens war es also nun zwar, daß einige Häuserim Besitz der Erzämter und des Wahlrechts waren, alleinvst geschah es, daß ein Haus sich in mehrere regierende Li-nien theilts, und daß alsdenn eine jede Theil an der Wahlnehmen wollte. So theilte sich Baiern in die HauptlinienPfalz und Baiern und es waren zwischen ihnen mehr-mals Streitigkeiten wegen des Wahlrechts gewesen *), bisdurch den zwischen beyden Linie» zu Pavia geschlossenen

') Schon RudolfI. hatte im I. 1275 die Verfügung ge-troffen, daß Pfalz und Baiern beyde an der Kur zugleichAntheil haben, aber nur für eine Stimme gelten sollten.