Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
283
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Z. C. Von dem kurfürstl. Colleg. L8Z

Wenn indessen gleich Mainz als der erste unter denteutschen Erzbischöfen anzusehen war, so bildete sich dochauch Kölln nicht wenig darauf ein, daß es eigentlich dasRecht hatte, den König zu krönen, welches späterhin aus-drücklich in der G. D. bestätigt wurde. Es behauptete da-her auch wohl, wenigstens in seinereignen Diöces, oderfalls der Kaiser in Italien, und also hier der Erzbischofnoch dazu Erzkanzler war, den Rang vor den MainzerErzbischof. Dieser Streit wurde in der G. B. dahin ent-schieden, daß von Mainz und Kölln immer derjenige demKaiser zur Rechten sitze» sollte, in d ssen Diöces oder Erz-kanzler Gebiete'der Kaiser sich eben aufhielte, der andreaber zur Linken. Trier hingegen , das sich auf das.Alterseines Erzstifts viel zu Gute khat, sollte allemal seinen Platzdem Kaiser gegenüber haben.

Und so ist es denn auch noch bis auf den heutigen Tag,Ln Ansehung des Rangs dieser drey Kurfürsten, wenn nem-lich der Kaiser gegenwärtig ist. Denn außerdem wird demvon Mainz der erste Platz nicht mehr streitig gemacht, wohlaber haben noch Trier und Kölln Nangstreitigkeiten mit ein-ander. Diese sind nun zwar dahin gütlich beygelegt wor-den , daß Trier eher als Kölln seine Stimme soll, abgebendürfen, und daß es auch in einem solchen Fall über Köllnsitzen soll, hingegen sobald nicht votirt wird, sollen bcydebey Sitzungen, ingleichen in Unterschriften, siegeln und an-dern dergleichen feierlichen Handlungen abwechseln, undzwar so, daß Trier jederzeit den Anfang zu machen hätte.So fitzt als? zwar z.B. bei) den Wahlconferenzen der Trier!«sche Wahlböthschafter, welcher der Votant ist, an dem Vo-tantentische immer über Kölln, allein die ersten Wahlboth-schafrer, welche ans der Gstrgde sitzen, wechseln von einer