27§ 2 . B. Von der Pers. des Kais. u. den Reichst
Eben so weiß man nichts mehr vyn Stimmen der Mark-grafen von Meissen, und Landgrafen von Thüringen,indem im I. 1582 keine bessndre Mark- und Langrasenvon Meissen und Thüringen mehr existieren, sondern sie da,mals schon lange Herzoge von Sachsen waren. Aus glei-chem Grunde haben auch die alten ursprünglichenKurfürsten, als solche, keine Stimme im Fürstenra-the, und selbst Oesterreich würde wohl keine Stimme indemselben haben, weil der Erzherzog von Oesterreich zu«gleich Kurfürst von Böhmen war, wenn nicht Böhmenin ältern Zeiten ganz von den wutschen Reichstagen wegg-e-blieben wäre. Hingegen wird die herzoglich DaierscheStimme noch fortgeführt, obgleich der Herzog von Vaiernseit dem I. 162;. die kurfürstliche Würde erhielt.
Durchaus und auf alle Neichstagsstimmen paßt jedochdie Observanz des I. i;8-- nicht, wie dieses gegen Mo,ser in einer eignen Schrift *) vom Negierungs- und Con,sistorialrath R 0 eder ausgesührt worden ist. Zu weit gehfindessen dieser, wenn er erst das Jahr 1654. zum Entschei-bungsjahr annehmen will. Die Regel dürfte immer fürdas Jahr 15L2. bleiben, aber freylich ist keine Regel ohneAusnahme.
§. 80.
In Ansehung der geistlichen Territorien haben sichbey weitem nicht so viele Veränderungen ereignet, als inAnsehung Verweltlichen, und wenn nicht die Reformation
I Von den herzoglich sächsischen Reichstagsstimmen und derFrage: Ob der Grund der Stimmen der jetzigen altweltfürstli-chen Häuser im Reichsfürsteurarh-in der Observanz des
Reichstags von 1582, zu suchen sey? Hildburghausen 1779. 4 >