2. §4 Von den Aeichsständen überhaupt- L7I
te Grundsatz gilt, und daß auf die mehrsten, jedoch nicht aufalle Reichstagsstimmen das Jahr i;8-. paßt, indem bey wei-ten die mehrsten Häuser jetzt weder mehr noch weniger Stim-men haben, als sie grade in diesem Jahre regierende Linienund Herren gehabt haben» So war im I. 1582. im Hau-se Anhalt nur ein einziger regierender Herr, folglich indiesem Jahre wegen Anhalt nur eine Stimme. Nach des-sen im Z.:;86. erfolgtem Absterbcn wurden dieAnhaltischenLande getheilt, es entstanden mehrere Linien, aber alle die-se hatten und haben noch jetzt nur eine einzige Stimme»Hingegen hatte das HauS Pfalz auf dem Reichstag von ^7582. fünf Stimmen wegen Lautern, Simmern, Neu-burg, Zweybrücke» und Veldenz und diese fünf Stimmenführt Pfalz noch gegenwärtig, ohnerachttt die mehrsten die-ser Linien seitdem ausgestorben sind»
Ferner ist gewiß, daß jetzt wegen keines Landes, dasschon vor dem Jahrs t;zr. seinen eignen Herrn verlohretthat, und an ein andres Haus gekommen ist, öder dessenBesitzer damals schon eine höhere Würde erhalten hatten,votirt wird, daß aber, wenn dis Erlöschung oder Erhöhungerst nachher geschah, noch gegenwärtig die bereits 7582»geführte Stimme fortgeführt wird. So werden z, B. dieStimmen Ser schon vor dem Jahre 1582, ausgestorbenenHerzoge von Teck, Zäh ringen, Meran, Stsher-m ark, Kä rnthen u. s. w. heutiges Tags nicht mehr auf-gerufen» Hingegen dauern noch jetzt fort die Stimmen dergefürsteten Grafen von Henneberg, welche iniI 158Z. ausstarben; der Herzüge von Pommern, derenGeschlecht im I. 16z?. erlosch; der Lgndgrafen vvnLeuch-tenderg, welche 1646, und der Herzoge von Sachsen-Lausnburg, welche 1689» ausstarben.
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