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1 (1797)
Entstehung
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277
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2. C. Von den Reichsstairdetr überhaupt. 277

erfolgt wäre, so würde hier noch? alles auf dem alten Fußftyn. Allein nach der Reformation wurden verschiedeneErzbischöfe und Bischöfe evangelisch. Man suchte zwarkatholischer Seits den geistlichen Vorbehalt geltend zu ma-chen , allein man konnte ihn nicht immer durchsetzen. Ue-herdem verlangten beym westphalischen Frieden die auswär-tigen Mächte für sich und auch wohl für ihre Bundesge-nossen Entschädigung und hievon, besonders der schwedischen,hiengswieder die Entschädigung einiger andern Hänser ab.Mehrere Erz - und Bisthümer waren ohnehin schon in denHänden der Evangelischen und es schien nur wenig Hofnungsie der katholischen Kirche zu erhalten, man ward also dar-über einig, daß sie secularisirt, das heißt in weltlicheLänder verwandelt und als solche zur Schadloshaltung anSchweden, Brandenburg u. s. w. überlassen werden sollten.

Die Secularisation selbst geschah indessen nicht bey allenauf ganz gleiche Art. Bey einigen, als dem ErzbisthumMagdeburg und den Bisthümern Halbcrstadt und Mindenblieben die Domherrnpfründen, nur wurde ihre Zahl ver-mindert. Bey andern hingegen, als dem Erzbisthum Bre-men, den Bisthümern Verden, Camin, Schwerin, Ratze-burg und der Abtey Hersfeld wurden aber auch selbst diegeistlichen Pfründen eingezogen, mithin gieng in Ansehungihrer das Andenken an ihre ehmalige geistliche Eigenschaftgänzlich verrohren«

Einige andere Stiftungen behielten indessen ihre bishe-rige geistliche Qualität, nur kamen sie in die Hände der Evan-gelischen. Dies war der Fall in Ansehung des DisthumsLübe ck, und der weiblichen Abteyen Quedlinburg, Her-forden, Gernrode und Gandersheim, unter denenjedoch Gernrode in der That als secularisirt von dem

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