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1 (1797)
Entstehung
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274
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274 2. B. Von der Pers. des Kais. u. den Reichsst.

Lande theilten und also nun mehrere regierende Familienvorhanden waren, so erschienen auch alle regierende Herrnauf dem Reichstage, und ein Zeder von ihnen gab seineStimme ab. Die Zahl der Neichstagsstimmen war dahernie gewiß, sondern alles kam darauf an , ob ein Land voneinem, oder von mehrern und zwar abgetheilt besessenwurde.

Dies hat sich indessen in der Folge sehr geändert, indemman den ganz richtigen Grundsatz angenommen hat, da.ßdas Sitz - und Stimmrecht nichts persönliches sey, sondernauf dem Lande hafte, und daß also dasselbe auf einen jedenBesitzer übergehe, folglich auch ein und derselbe Herr, sobald er mehrere Länder, worauf das Stimmrecht hafte, be-säße, auch mehrere Stimmen habe; daß aber auf der an-dern Seite auch durch die bloße Vertheilung eines Landes,wovon bisher nur eine Stimme geführt worben, die Stim-men selbst nicht vervielfältigt werden könnten.

Dieser Grundsatz soll nun nach Mosers *) Behaup-tung im Z. 1582. aufgekommen seyn, doch gesteht er selbst,daß auf dem damals gehaltenen Reichstag dieserhaib nichtsausdrücklich regulirt sey, und es hat auch mein seeliger V a-ter, der die Acten des in diesem Jahr gehaltenen Reichs-tags auf das genaueste durchstudirt und mit der Geschichtedesselben den ganzen zwölften Band seiner Neuesten teut,schon Rsichsgcschichte ungefüllt hat, nicht die mindeste Spureiner dieserhalb damals getroffenen Verabredung finden kön-nen **). So viel ist indessen gewiß, daß jetzt der erwähn.

ch Man s. dessen Abhändl, von dem Ursprung und Grundeder jetzigen Reichsragsstimmeu; in den tNvli-ri,.nis Th. i. Nr. t.

Man s. dessen Reichsgeschichte a. a. O. S. 620. u. f«