Z72 2. B. Von der Pers. des Kais. u. den Reichsst.
her unter denHerzogen gestanden hatten, nunmehr unmit-telbar unter dem Kaiser zu stehen kamen, und jetzt auch aufdie Reichstage von den Kaisern mit berufen wurden. Theiissah man indessen das Erscheinen aus den Reichstagen als ei-ne Las^ an, theils aber würde es auch mancher Prälatur zukostbar geworden seyn, wenn ihr Prälat jedesmal hätte er-scheinen sollen; überdem wäre.es auch unbillig gewesen, wenndie Stimme eines jeden kleinen Prälaten so viel hätte geltensollen, als die Stimme eines ansehnlichen Erzbischofs, odermächtigen Herzogs, oder Markgrafen. Sie erschienen da-her nicht insgesammt einzeln, sondern sie deputirten einigeaus ihrem Mittel, die Namens aller d-e Stimme adlegten.Sje hatten also insgesammt nur eine Stimme, welche eineCuriatstimme genannt wird, indem die ganze Curieder Prälaten dazu coucurrirte.
Eben so hatten auch die Grafen gleichfalls nicht dasRecht einzeln, oder viritim zu stimmen. Sie sollen zwarin altern Zeiten so wie dis Fürsten einzelne, oder Virilstim-men gehabt haben, allein völlig erwiesen kann dies nichtwerden, und es ist dies auch nicht einmal wahrscheinlich.Sie erschienen wohl einzeln aufden Reichstagen, aber schwer-lich galt die Stimme eines jeden einzelnen Grafen so viel alsdie Stimme des Fürsten. Dem s y indessen, wie ihm wol-le, so ist so viel gewiß, daß sie seit dem sechzehnten Jahr-hundert nur zwey Curiatstimmsn hatten, und daß sie erstim siebzehnten noch zwey> mithin in allen nur vier Curiat--stimmru erhielten. Dies letztere hatte die Folge, daß nunüuch den Prälaten noch eine Curiatsi-mme zu Thril wurde,und daß sich, so wie sich die Grafel, in vier Collsgien,LasAZetterauische, Schwäbische, Fränkische undWesiphälisch e gecherit hatten, die Prälaten ebenfalls in