Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
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267
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2. C. Von den Reichsständen überhaupt, S67

gab es auch, und so wie ein neues Visthum oder Erzbi's-thum gefristet wurde, so vermehrte sich auch die Zahl dergeistlichen Stände selbst. ' '

Eben so war es auch in Ansehung der weltlichen, derenso viele waren, als es Herzogthümer, Mark- Pfalz - Land«und Durggrafschaften, inglcichcn bloße Grafschaften undHerrschaften gab. Wenn also der König Reichstag hielt,so war er von allen Erzbischöfen, Bisthöfen, Prälaten,Herzogen, Mark - Pfalz - Land- und Burggrafen, denbloßen Grafen und Dynasten umgeben. Die Geistlichen,welche den Vorzug vor den Weltlichen behaupteten, setztensich dann zur rechten Seite des Königs und die Weltlichenzur linken auf die für sie bereiteten Bänke. Der Königfragte sodann einen jeden um seine Meynung, aber wenngleich die geistlichen Herrn insgesammt rechts fassen, so wä-re es doch unbillig gewesen, erst die ganze rechte Dank auf-zurufen, und den bloßen Bischof oder gar Prälaten früherstimmen zu lassen, als den mächtigen Herzog oder Landgra-fen. Ueberdem war es selbst streitig, ob nicht der einzeiusHerzog dem einzelnen Erzbischof vorgicnge. Aus diesen undandern Gründen wurden daher die Stimmen abwech-selnd von der geistlichen Dank zur weltlichen abgelegt, si>,daß erst ein Erzbischof, dann ein Herzog, daun wieder derzweyte Erzbischof u. f. w. aufgerufsn wurde; und diese Arsder Abstimmung hat sich in hem Fürstenrath noch bis aufden heutigen Tag erhalten.

In den damaligen Zeiten gab es also so viele Stände»als es Territorien gab, und umgekehrt so viele Territorien«als Stände, denn es hatte Niemand einen Stand in deeVersammlung, der nicht ein Territorium besaß, es seynun als Lehen, oder als Eigenchum. Wein in der Foigy