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1 (1797)
Entstehung
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264
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264. 2. V. Von der Pels, des Kais. u. den Reichsst»

wählen, an sich gebracht. Ihnen war daher daran gele-gen, daß dieses ihr Vorrecht aufrecht erhalten und durchNiemand beeinträchtigt würde. Jetzt ereignete sich der Fall,daß der Pcust sich die Freyheit heraus nahm, den K. Lud-wig den Bai er des Throns für verlustig zu erklären undvon den Kurfürsten zu verlangen, daß sie ein andres Ober-haupt e.' wählen -möchten.

Um den zst befürchtenden üblen Folgen dieses Schrittsvorzubeugen, berief der Kaiser eine allgemeine Reichsveresammluug nach Frankfurt, Die Kurfürsten aber, derenRechte hier besonders mit im Spiel waren, fanden cs fükrath'am, sich noch vorher gemeinschaftlich über diese Ange-legenheit zu berathschlcigen, Sie hegaben sich also nachZlensee und schlossen hier im I. izz8. die erste Vereini-gung unter sich, welche als die Basis des kurfürstlichen Col-legiums anzusehen ist, In der Folge geschah es öfterer, daßdie Kurfürsten ihren bcsondern Nach hielten, und hieraufnur gemeinschaftlich das Resultat ihrer Berachschlagungenden Fürsten, Grafen und Prälaten erklärten, So wardalso nach und nach vorzüglich im fünfzehnten Jahrhundertein beständiges Herkomme» daraus, daß auch sie ei» eignesabgesondertes Collegium bildeten; indessen blieben sie dochin sofern noch mit den Fürsten und Grafen in einer nähernVerbindung, daß sie sich mjt diesen erst eines gemeinschaft-lichen Schluffes vereinigten, ehe sie deshalb mit den Schd;ren in Verhandlung traten,

Auf diese Art sind also durch das Herkommen nicht aufeinmal, sondern nur allmahlig die drey Collegia ent-standen, in welche noch jetzt die gestimmten Neichsständeverkhcilt sind, nemlich ,) das kurfürstliche, 2 ) dasfürstliche, wozu auch die Prälaten, Grafen und Dyns-