'2. C. Von den Rekchsftänden überhaupt. 2§Z
So würkten also mehrere Gründe, daß auch Abgeordne-te der Städre auf den Reichstagen erschienen und hier eben-falls ihre Stimmen zu den in Vortrag gekommenen Mate-rien gaben. Allein sie hatten fast durchaus ein anderes In-teresse, als die Fürsten, Prälaten und Grafen: Keilt
Wunder also, daß ihre Abgeordnete sich von diesen trenn-ten, ihre Berakhschlagungen besonders anstslltm und als-dann gemeinschaftlich das Resultat ihrer Berathschlagungenerklärten. Es waren daher gleich damals, als die Reichs-städte Abgeordnete aus ihrem Mittel zu den allgemeinenReichsversammlungen abschickten', diese von den übrigenFürsten und Standen getrennt, und sie bildeten gleich an-fangs ein besonderes Collegium, das etwa nur dann, wenndie feyerliche Proposilion vom König geschah, 'oder bey an-dern dergleichen Veranlassungen, sich mit den übrigen Stän-den vereinigte und mit diesen ein Ganzes bildete, aber dochselbst noch in diesem Fall wegen der Eifersucht der übri-gen Stände, dis den Städten nur eine berathsch lag en-de Stimme zugestehen wollten, von ihnen in etwas abge-sondert blieb.
Die übn'gsn Stände hingegen hatten lange Zeit keinsolches verschiedenes Interesse, und stellten daher ihre Be-rathichkagunge» gemeinschaftlich an. Im Gegenthsil schienes die Politik der großen Fürsten zu erfordern, daß die klei-nern Prälaten und Grafen mit ihnen vereinigt blieben, da-mit sie widrigenfalls nicht auf die Seite des Kaisers tretenmöchten. Endlich geschah indessen doch wieder eine neueTrennung und auch diese wurde durch das besondre Inter-esse derer, die sich von den übrigen trennten, veranlaßt.
Die ersten geistlichen und weltlichen unter den Fürstenhatten nemlich ausjchließlich das Recht, den Monarchen zu
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