Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
258
Einzelbild herunterladen
 

2Z 8. 2 . B. Von dev Pers. des Kais. N. den Reichsst.

wirklich regierenden Kaiserin von keiner Königin versagt.Sie hat auch den Titel: Kaiserliche Majestät undwird Nöiwische Kaiserin, allzeit Mehrerin desReichs, und zuweilen in Germanien Königin ge-nannt. Das Bepwort erwählt bleibt jedoch aus ihremTitel fort, weil es noch nicht so weit gekommen ist, daßauch sie dem Kaiser von Neichswegen gewählt würde. DerPabst nennt sie indessen doch erwählte Römische Kaiserin,in liomimorum lmpsratriLerii alecta, um sich ja Nichts vonseinen Rechten der Kaiserkrönung zu vergeben.

Die Kaiserin hat auch ihre eignen Erzbeamte, wo-zu jedoch lauter Geistliche bestellt sind. Erzkanzler vonihr ist der Abt oder jetzige Bischof von Fulda; Erzmar-sch all der Abt von Kempten, und Erzkapeilan derAbt von St. Maximin. Die Verrichtung des Erz-kanzlers besteht darin, daß er der Kaiserin, wenn sie dieKrone trägt und diese ablegcn will, oder muß, dieselbe ab-nimmt, sie hält und ihr wieder aufsetzt. Der Erzkapel-lan mußte ehmals bey der Krönung der Kaiserin das Oehl,womit sie gesalbet war, mit reiner Baumwolle wieder ab-wiichen; jetzt geschieht dies indessen nicht mehr. Worin dieVerrichtungen des Erzmarschalls bestanden haben, findet sichnicht. Jetzt sind überhaupt alle diese Stellen fast nichts alsleere Titel. Dis Kaiserin hat indessen, wie der Kaiser, ih-ren besonder» modernen Hofstaat, der aus einem Obrist»Hofmeister, einer Lbristhofmeisterin, mehreren Kammer-fräulein, Hofdamen u. s. w. besteht) deren Unterhaltungsedoch von ihrem Gemahl abhängt.

Denn da der Kaiser nicht einmal Einkünfte vomReiche hat, so hat die Kaiserin dergleichen noch weniger.Und eben so wenig ist ihr ein Witthum von Reichswegm