i. C. Von der Person des Kaisers.
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Auf dem westphästschen Friedenskongreß verlangte Pfalzvermöge der bewilligten allgemeinen Amnestie, wieder inden vorigen Stand gestellt zu werden. Allein Bestem woll-te durchaus das einmal erhaltene Erzamt nebst der Kurwür-de nicht wieder missen, und da auch sowohl der Kaiser selbst,als die katholischen Stände einZnteresse dabey hatten, wennVaisrn Kurfürst blieb , so wurde zwar dem Hause Baicrndie bisherige pfälzische Kurwürde und das Erzrruchsessen-amt in dem W. F- Art. 4. bestätigt, jedoch zugleichfür Pfalz eine neue Kurwürde errichtet, ohne daß jedocheines neuen Erzamls dabey Erwähnung geschah *). Daman indessen glaubte, daß eine KurwürLe nicht ohne einErzamt bestehen könnte, so wurde nachgehends im Exccu-tions-Neceß i6;o. dem Kurfürsten von der Pfalz der Ti-tel und das Wapen seines bisherigen Erzamts so langeVorbehalten, bis ein neues Erzamt für die neue Kurwürdeausfindig gemacht wäre.
Endlich verfiel man darauf, daß da der Kurfürst undKönig von Böhmen nicht die Kaiserkrone trug, billig je-mand seyn sollte, der dem Kaiser seine Krone vortrüge, unddaß auch die Auswerfung der Krönungsmünzen eine schick-liche Verrichtung für einen Kurfürsten seyn würde. Manübertrug daher beydes dem neuen Kurfürsten, unter den sehrgut passenden Titel eines Erzschazmeisters. Seit die-ser Zeit gab es also fü n f Erzämter und es wurden nunmehrdie Grafen von Sinzendorf mir dem Erbschazmei-steramte. welches sie noch jetzt bekleiden, im I. 165z.von Kurpsalz bestehen.
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W. §. Art. 4. §. 5.1