244 2 - B. Von der Pers. des Kais. u. den Reichsst.
Nische Mantelkleidung ist auch nicht als ein KaiserlicherHofgebrauch anzusehen, sonst hatte K. Joseph II. beydesnicht abschaffen können *).
§. 6i.
Von dem heutigen Hofstaat ist indessen der ehe-malige, wovon sich ebenfalls noch Spuren erhallen ha-ben , wohl zu unterscheiden. In den ältesten Zeiten hattendie Könige ihre eignen Hofbediente: Truchseß, Schenk, Käm-merer u. s. w., wozu sie nehmen konnten, wen sie wollten.Dieser Hofstaat hatte mit dem jetzigen viel ähnliches, nurerhielten die Hofbediente in den damaligen Geldarmen Zei-ten keinen Gehalt an Gelde, sondern es waren ihnen fürihre Dienste Güter zum Genuß angewiesen. Späterhinmachten sich die angesehensten Fürsten des Reichs eine Ehredaraus, den Kaiser bey feyerlichen Gelegenheiten unmittel-,bar zu bedienen. So findet sich schon bey der KrönungK. Ottol., daß er von den Herzogen von Lothringen,Schwaben, Franken und Baiern, als Truchseß, Marschall,Kämmerer und Schenk bey seiner Krönung bedient wurde.Diese Aemter waren die ersten oderErzämter, denen dieandern subordinirt waren, und die seitdem beständig der-ben ersten Fürstlichen Häusern in Teutschland geblieben sind,und späterhin , ohne daß sich jedoch davon der eigentlicheZeitpunkt völlig genau angeben läßt, in den Häusern Pfalzund Baiern, Sachsen, Brandenburg und Böhmen erblichwurden **).
Veydes ist indessen von K. Leopold II. wieder hcrge-stellt. Nur wird die spanische Mantelkleidung nicht täglich, son-dern b los bey feyerlichen Gelegenheiten, gebraucht.
" ) H.W. v. Günderode Beantwortung der Frage: Wieund wann die vier alte weltliche Erzämter des H. R. R.> de»