ZZS 2. B. Von derPerf. desKais. n. den Reichsst.
milianl. nahm zuerst auch ohne pabstliche Krönung dmKaisertitel an, allein er erklärte ausdrücklich dabei), daß erdadurch den Rechten des römischen Stuhls nichts vergebenwolle, nur setzte er das Wort: Erwählter bey, welchesbis dahin nicht üblich war. Seit diesen Zeiten ist dieserTitel curial geworden, indessen wird doch zu dessen Füh-rung die teutsche Krönung erfordert. Ehe diese nicht ge-schehen ist, nennt er sich blosr erwählter RömischerKönig.
Die höchste Titulatur, welche der Kaiser in der Anre-de erhalt, ist: Allerdurchlauchkigster. Großmäch-tigster und Unüberwindlichster Römischer Kai-ser; A-llergnäd igffer Kaiser und H err. DieseTitulatur wird ihm auch von den wutschen Reichssiändengegeben, nur lassen die Kurfürsten das Prädicat Unüber-wiudlichster weg, und die weltlichen setzen noch hinterAllergnädigster Herr: und Herr Vetter, In Schrei-ben an den Kaiser bedienen sich die Reichsstände folgenderUnterschriften: Ein Kurfürst schreibt: Euer Kaiserli-chen Majestät unterthänigst getreuester Kur-fürst und Vetter, wenn er nemlich kein geistlicher Kur-fürst ist; ein Fürst u. s. w. schreibt E. K. M. alleruniterthänigster treugehorsamster Fürst, oderReichsfürst, Reichsstand rc., und die geistlichen Fürsten be-dienen sich bisweilen der Unterschrift: allerunterthänigstepC a p l a n.
Von andern Königen erhält indessen der Kaiser nichteinen gleichen Titel. Die Zeiten, in welchen man den Kai-ser für den Herrn der ganzen Welt hielt, und in denenMan glaubte, daß alle Könige unter ihm stünden und ihnAls ihrem Obern zu verehren hätten, .sind längst vorher),