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1 (1797)
Entstehung
Seite
228
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228 2 .B. Von der Pers. desKais. u. LenReichsst»

Teutschlands innere Verfassung sowohl, als dessen äußeresVerhaltniß erfordern dies. Leider werden so schon die Reichs-gesetzs von den mächtigsten Fürsten und Ständen oft ausden Augen gesetzt, und die kaiserliche oberrichtcrliche Er-kenntnisse von ihnen nuk wenig, oder gar nicht geachtet.

Was würde nun vollends daraus werden, wenn ein unmach-tiger Prinz oder Graf auf den Kaiserthron säße? Dannwürden iauch die mindecmächtigen Stände die Gesetze nachWillkühr und ungeahndet übertreten, daun würden auch siedie richterlichen Aussprüche nicht befolgen, die Majestät desKaisers würde ein bloßes leeres Schattenbild seyn, und al-les in die größte Verwirrung gerathen. Dann Wehe denkleinen Standen, und Wehe dem tculschen Bürger'.

Eben so sehr erfordern aber auch äußere Verhältnisse einmächtiges Reichsoberhaupt. Freylich würde sich, wenn einunmächtiger Herr Kaiser wäre, dieser ungleich weniger umauswärtige Händel bekümmern und sich darin mischen, folg-,lich in dieser Hinsicht daö teutsche Reich manchem Kriegeweniger ausgesetzt feyn; aber dagegen würde es vielleichtPolens Schicksaal haben und ein Raub fremder Fürsten,oder Nationen werden. Bis eine Neichsarmee zusammenkommt, gehen Jahre hin, und erscheint sie endlich, so ist ;sie wohl das Gespött, wenn sie weiter nichts als eineReichs-armee ist» und nicht eine große Anzahl kaiserlicher oder an-drer Truppen an der Spitze sieht. Das Ansehen, in wel-chem Teutschland als ein Reich betrachtet, bet) auswärti-gen Mächten steht, ist ohnehin schon ziemlich unbedeutend,ganz würde es aber dahin sinken, wenn nur ein Mmächti- ^ger Prinz auf dem Kaiserchron säße.

Also darf nur ein reicher und ein mächtiger Fürst^ derselbst ansehnliche Erölande besitzt, zum Kaiser gewählt wer.