i. E. Von der Person des Kaisers. 227
den könnte- wie man denn wirklich in ältern Zeiten mehre-re dergleichen Beispiele an einen Grafen Rudolph vonHabsburg, Adolfvon Nassau, und GünthervonSchwarz bürg U. s. w. gehabt hat.
Wenn indessen gleich die Gesetze und das Herkommenkeine weitere Eigenschaften als die angegebenen vdn dem zuwählenden Oberhaupte des teutschen Reichs erfordern, sowerden doch, theils durch das Reichsinteresse, theils durchdie Politik der Kurfürsten und deren Interesse noch einigeandre Eigenschaften des Thron - Candldaten bestimmt. Dell»da der Kaiser, als Kaiser, keine, oder doch nur sehr unbe-deutende Einkünfte *) von dem Reiche hat, hingegen derbey der Krönung zu machende Aufwand, und dje Erhaltungder kaiserlichen Minister sowohl am Reichstag, als in denReichskreisen und an auswärtigen Höfen, ingleichen desNeichshofraths u. s. w., vorzüglich aber der Hofstaat, derdoch dem Glanze der kaiserlichen Würde angemessen seynmuß , sehr viele Kosten verursacht, so kann nicht mehr, wieehmals, da dies alles anders war, ein bloßer Graf oderHerr von geringen Einkünften, sondern nur ein reicherHerr, der selbst ansehnliche Erblande besitzt, zum Kaiser ge-wählt werden. Das Interesse des Reichs erfordert dieses,denn fehlte cs dem Kaiser an den nöthigen Einkünften, sowürde das Reich zu seiner Unterhaltung beysteuern müssen,wie wirklich unter K. Karl VlI., da dieser seiner Länder
beraubt ckar, geschah.
Ferner ist es auch dem Interesse des Reichs gemäß, daßselbst nur ein mächtiger Herr zum Kaiser gewählt wird»
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2) Es soll davon im ). 24s. gehandelt werden.