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1 (1797)
Entstehung
Seite
206
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2v6 I. B. Allgem. KenntNiß des teutsch. ReichSi

Wahlfürsten ^ erscheinen, und den Kaiser nicht miuvählmkönnte. ZmI. 1745. hatten sich die Zeitläufte geändert undnun übte sie ihr Stimmrecht in voller Maaße auSi Sowird also eine Observanz oft wieder verändert, zuweilen wirdsie aber auch fortgesetzt, ja wohl selbst in ein ausdrücklichesGrundgesetz verwandelt. Dies ist z. D. der Fall mit demWahlrecht der Kurfürsten, mit ihrem Emwilligungsrechtbey Ertheilung wichtiger Neichslchen. Beydes war schonlange Herkommens, ehe es in die goldne Vulse und in dirWahleapitulation gesetzt wurde. Näthlich kann es allerdingsoft feyn, eine solche Verwandlung vorzunehmen, denn dasHerkommen ist mehrmals nur ein schwacher Damm, derdurchstochen werden ka^n. Ein stillschweigender Vertrag istimmer mehreren Deuteleien ausgesetzt^ als ein ausdrücklicher.

1 §. 46.

So wie die Gewohnheit die beste Erklärer,» der Gesetzeist *), so kann auch das Herkommen die Neichsgrundgesetzeam besten erklären. Oft entsteht Streit wie dieses oder je-nes Gesetz zu verstehen sep. Hat sich der nrmliche Fall schoneinmal bald nach errichtetem Gesetze.ereignet, als noch alledie, welche dasselbe errichte» halfen, lebten, so kommt eSdarauf.an, wie mün' sich jdaMalö in dem Fall benommen^oder wie man damals das Gesetz angewandt hat. Dar-aus läßt sich der Sinn des Gesetzes am besten abnehme»,denn damals lebten ja noch alle die, welche das Gesetzhatten errichten helfen, und welche daher am besten wußsten, wie das Gesetz zu verstehen sey, und was sie das

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