xg4 i. B, Allgem. Kenntmß des kutsch. Reichs.
erwarten zu seyn, wenn man ihn den Anträgen seines Gros-Vaters zu Folge zum römischen König wählte. Maxi m i-lian sah dies wohl ein und that daher schon im Z. i;i8,Namens seines Enkels verschiedene Versprechungen, die die-ser nachgehenbs ausdrücklich genehmigte und eigne Urkundendarüber den Kurfürsten von Mainz, Kölln, Pfalz undBrandenburg ausstellte *).
Aus seiner Wahl ward indessen bey Maximilians Leb-zeiten nichts, dennoch setzte er nach dessen Tode seine Bewer-bungen um die teutsche Krone fort, und da er wohl wüste,wie sehr man sich in Teutschland vor seiner Macht fürchtete,welch einen gefährlichen Nebenbuhler er an den K. FranzI. von Frankreich habe, und wiewenig man nach seinesGrosvaters und seinen eignen Versprechungen geneigt seynwürde, ihn ohne alle Bedingung und Einschränkung zu wäh-len, so hatte er seinen Gesandten Vollmacht gegeben, aufden Fall, daß die Wahl auf ihn fallen würde, die ihmvorzulegende Bedingungen in-seine Seele zu beschwören undauch in seinem Namen den Kurfürsten die Bestätigung ihrerGerechtigkeiten und Freyheiten zu versichern.
Ohnstreitig wüste dies Kurfürst Friedrichder Weisevon Sachjen, als er die auf ihn gefallnr Wahl, wobei)von keinen Bedingungen die ede war, ausschlugund Carl», zugleich aber auch die Abfassung eines eignenWahlvertrags, in Vorschlag brachte. Der Vorschlag fandDeyfall, Carls Gesandte erklärten sich zu Eingehung billi-ger Bedingungen bereit, und so wurden denn Z 4 - Artikelaufgesetzt und darin bestimmt, wie der künftige Kaiser dis
Hofmann von der ersten W, C. Carls V., die nochbey Maximilian I. Lebzeiten i§i8. mit den Kurfürsten eingegatU§en worden, in s. Beobachtungen. LH. 2 . S. 1 —;r,