Altgem. Kenrumß des deutsch. Reichs.
wandten, als der katholischen und evangelischen, selbst inLen einzelnen Neichslanden zu verbieten. Man war'damalsvon allen Seiten intolerant Ueberdem entstanden die är-gerlichen Händel, welche einige Sectirer anfiengen. Manlegte dies Lurhern, seinen Lehren und Beschützern zur Lastund bewirkte dadurch, daß diese sich selbst mit den katholi-schen Standen zur Unterdrückung der Schwärmer vereinigten.
Bet/ Abfassung des westphälischen Friedens hatten sichindessen die Zeiten geändert. Es kam überhaupt d i e Fragegar nicht zur Sprache: Ob in den einzelnen ReichslandenSectirer geduldet werden dürften oder nicht? Die Katholi-schen setzten zwar in ihren Gegen-Vorschlägen vom 7. März1646. „Die Wiedertäufer, Schwenkfelder und andre der-gleichen Sccten betreffend, sollen dieselbe nicht geduldet,sondern aller Orten aus ge sch affet und mit denen in dmReichsabschieden wider sie verorbneten Strafen wider sieverfahren werden *); allein von Seiten der Evangelischenwurde gar nicht darauf geantwortet und die Katholischendrangen auch nicht weiter darauf, daß sie aller Ortenausgeschaft, und daß gegen sie mit den ver ord-neten Strafen verfachren werden sollte, mithinblieb die ganze Frage unerledigt.
Von dieser Frage war aber die Frage sehr unterschieden:,ob einer Religionspartey, namentlich'den Reformieren,gleiche Rechte mit den Katholischen und Evangelischensollten zugestanden werden? Mit andern Worten: ob nochandern Religionsparkeyen d-as Reichs-Bürgerrecht zu-gestanden und ihre Religion ebenfalls als Reichs - Reli-gion angesehen werden sollte? -
Die
v. Meiern Westphäl. Friedens Handl. Th. 2. S. ;2?-