Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
173
Einzelbild herunterladen
 

4. C. Von dem ReHgionszustand lnf teutschen Reich. 17z

können, daß statt inte-r illos gesetzt wäre mre»- Lor. Manhätte damals evangelisch luchrischer Seits geglaubt, daßman nicht selig werden könnte, wenn man es zugäbe, daßdie Reformiere für Augsburgische Confessionsverwandje ge-halten würden *)> Aus diesem Grunde faste man auchnachgehends, als der Reformieren mit in der Wahleapitu-lation durch Anführung der bemerkten Stelle des westphäli-scheu Friedens Erwähnung geschah, die Worte gleichfalls so,daß die Neformirten nicht mit unter den Augsburgische»Confeffionsverwandten begriffen werden könnten. Es hießnemlich: sonderlich aber obgedachle Münster - und Osna-brückische Friedensschlüsse bevorab, was Art. ;. §. 2. undArt. 8- iuridus üatuum, wie auch Art. 7. §. unsniw!^uoffue, als nach dessen Inhalt all dasjenige, was den Ka-tholischen und Augsburgische» Confeffionsverwandten — —»verglichen und verordnet worden, auch denjenigen, welcheunter ihnen Resormirte genennt werden, zustehn und zustatten kommen sollen. Hiemit stimmt auch das Projekt derbeständigen Wahlcapitulation überein, allein in der Capi-tulation K. Carls VII. ward statt unter ihnen gesetzt un-ter d i e se n *). Zn den folgenden Capitulationen sind die-

Da die Augsburgische Cousession von den Neformirtennicht angenommen und unterschrieben, vielmehr darum aus-drücklich die Lehre der Neformirten als irrig verworfen war, sokonnten freylich in dieser Hinsicht die Neformirten nicht mitunter den Augsburgische» Confeffionsverwandten "begriffen wer-den , indessen hatte» doch die Neformirten ihre Confessio» eben-falls zu Augsburg übergeben, und in so fern hatte man sieimmer unter jener allgemeinen Benennung begreifen können.Es gab ja eine unveränderte und veränderte Augsbur-gische Confcssion.

Unstreitig war diese Veränderung eine Folge des Pro-jects einer nähern Vereinigung der Lutherschen und Reformier