Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
166
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i§6 r. B. Allgem. Kenntniß des teutsch. Reichs.

der i. Jan. desselben, der Entscheidungs - oder Nor-mal, Ta g (snnris s, äies äsoretorius s. novwalls) *)-

§- r6.

Nach den Nörmaljahr sollte sich also künftig auch desReligionszustand in den einzelnen Territorien richten. Hat-ten in diesem Jahre die protestantischen Unterthanen einesKatholischen Herrn freys Neligionsübung gehabt, so sollteihnen dieselbe auf ewig bleiben, und waren katholische Geist-liche am Entscheidungstage in dem Besitz eines Klosters ineinem protestantischen Lande gewesen, so sollte ihnen der-selbe nie genommen werden dürfen.

Hier kam es also sehr auf das Glück oder Unglück an,das die eine oder die andre Neligionsparthey im I. 1624.gehabt hatte, folglich kann in dem einen Lande der Neli-gionszustand ganz aiwers seyn, als in dem andern, und esfindet in den verschiedenen Ländern nichts weniger, alsvölligeGleichheitder verschiedenen ReligionspartheyenStatt. So ist vielleicht in dem .einen Lande die protestan-tische Religion nur die geduldete, und meinem andernw-ird sie gar nicht einmahl geduldet.

Demohnerachtek herrscht im Ganzen zwischen der ka-tholischen und evangelischen Religion eine vollkommeneGleichheit. Die evangelische ist so gut Reichsrell-gio n, als die katholische und der westphälische Friede stellt

*) Die vorzüglichste» Schriften über das Entscheid ungs-ziel sind von Gottfr. Da». Hoff mann äs äis äecrervrio,sn sc guscenus sä p liciss lpecrsc? lud. 1750. 4. und äs snno äs»crsrorio gn ec gu^ceuus all pvljrics tpscrsr'e Lud, 1752. 4. fernervon Ioh. Earl von der Becke äs Ms äecrerorio L. rv. poli»ro, marims sä §§. 2z. er 26. t^rr V, k. Q. Loerr, r776. 4.