q. C. Von den Religionszustand im teutschen Reich. 16-1
dieses ward in dem Religionsfrkeden wiederhohlt und nochweiter bestimmt. So sollten nach diesen die Protestantennicht blos nicht beunruhigt oder nicht verachtet, also imGrunde nur geduldet werden, sondern man gestand ih,nen nunmehro auch Gleichheit zu, indem mam ihnen'die Versicherung gab, daß der Religion wegen kein Unter-schied mehr zwischen den verschiedenen Neligionspartheyengemacht werden sollte. Zugleich ward ihnen auch der Besitzder eingezogenen Kirchengüter zugesichert, und in Ansehungihrer die geistliche Gerichtsbarkeit der Bischöfe aufgehoben.
Von dieser Zeit an haben also in Deutschland zwey Re-ligionen, worin die christliche Religion zerfallen war, Stattgefunden, die Römisch-Katholische und die Evan-gelische. Diesen Namen hatten nemlich diejenigen, wel-che Luthers Lehre annahmen, ihrer Religion gegeben, aberkatholischer Seirs fand diese Benennung sowohl damals,als noch spater, ja wohl noch jetzt Widerspruch. Katholi-scher Seils bediente man sich lieber der Ausdrücke alte undneue Religion und nannte die Evangelischen Akatholi-sche, weil siekeine katholische Christen wären. Die ge-wöhnliche Benennung ist indessen Augsburg ische Con-fessions-Verwandte, oder Protestanten, dochkommt selbst der Ausdruck Evangelische, so sorgfältigman es auch zu vermeiden gesucht hat, einmahl in demwestphälischen Frieden, nemlich Art. X. tz. r6. vor. DerName Augsburgische Confessions - Verwandtekommt übrigens von dem Glaubensbekenntniß her, welchesdie Evangelischen auf den Reichstag zu Augsburg am 25«Jun. r;zo. dem Kaiser und Reich vorlegren; die Benen-nung Protestanten aber zunächst von der Protestation,welche sie gegen den ihnen so nachtheiligm durch die Mehr,Erster8