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1 (1797)
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160
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160 i. V. Allgem. Kenntniß des teutsch. Reichs»

wirklich hir und da verübt wurden, sollten von Luther Undseinen Anhängern hsrrühren *).

Zlber damit begnügte man sich nicht allein, sondernbrauchte, in der tteberzengung, daß Hs ein verdienstlichesWerk sey, Ketzer mit Gewalt wieder auf den rechten Wegzu führen, und ohne zu bedenken, daß sich MeinungenNicht bekämpfen lassen, selbst Gewalt gegen diejenigen,welche sich zu Luthers Lehre bekannten. Eine nothwe n-dige Folge hievon war, daß es zwischen den verschiedenenNeligionsparlheyen zu einem bürgerlichen Krieg kam, derzwar Anfangs glücklich für den Kaiser und den katholischenNeligionstheil ausfiel, aber doch plötzlich, als er schon fastgeendigt schien, eine ungünstige Wendung nahm, so daßder Kaiser und dessen Anhänger sich zu einen ihnen nach-theiligen provisorischen Vergleich zu Passau imZ. i;;r. verstehen mußten, der bald hernach im I. 1555.zu Augsburg in einen Religionsfrie den verwan,delt wurde.

Schon durch den Passau er Vertrag ward denBekennen» der neuen Religion Freyheit und Sicher-heit zugestanden, indem ihnen versprochen wurde, daß sieder Religion wegen nicht beunruhigt oder verachtet, unddaß die Gesetze unter ihnen und den Katholiken gleich gel-ten und alle Partheylichkeit vermieden werden sollte. Alles

dieses

') So wurde unter andern auch der Bauernkrieg Lu-ther» Schuld gegeben. Aber was konnte Luther dafür, daß di«dauern die Freyheit des Gewissens mit der Freyheit Von Abga-ben und Zehnten verwechselten. Doch Luther hatte einmahl vonder Freyheit geredet; er mußte also eben so gut Schuld daranseyn, als jetzt La Fayettc an der Entthronung und Ermor-dung des unglücklichen Königs von Frankreich.