Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
149
Einzelbild herunterladen
 

C. Von der Negierung des deutschen Reichs. 149

Jetzt haben also Neichspfandschaften die Natur und Ei-genschaft eines Pfandes verlohren und können nicht mehreingelösst werden. Eine Folge von allen bisherigen ist aber,daß es keine Neichsdomainen mehr giebt, und daß,wie in keinem einzigen Reiche der Fast ist, der Regent vonTeutschland, von Tsutschland selbst keine Einkünfte zur Be-streitung der Staatsausgaben, und zur Unterhaltung desGlanzes seiner Krone zu erheben hat. Denn das wenige«was er noch aus einigen Reichsstädten an Städtcsteuemzieht, und wovon in der Folge noch gehandelt werden wird«verdient kaum genannt zu werden.

§- zr-

Der Kaiser als Kaiser hat also jetzt keinen Fußbreit Landmehr in Teutschland, vielmehr besteht das ganze Reich auslauter thcils größereu, theils kleineren Ländern und Gsbie-rein, die ihre eigne Herren haben, ingleichen aus mehrerenReichsstädten, welche insgssammt als einzelne besonde-re Staaten betrachtet werden können. Die Zahl dieserStaaten belauft sich ungemein hoch; wenn man auch nichtdie reichsritterschastlichen Gebiete und die Reichsdörfer dahinrechnen will, .so kommt doch eine Zahl von mehr als zoo.heraus, von denen jeder seine eigne, der Regel nach undim Ganzen mit asten Hoheitsrechten begabte Negierung;ein jeder seine eigne Verfassung, ja so gar ein jeder gegenauswärtige Mächte, Rechte unabhängiger Mächte hat.Freilich ist nun die innere Verfassung dieser Staaten oftsehr verschieden, indessen kommen sie doch darin mit einan-der überein, daß sie entweder auf m anarchischen, oderaus republic «irischen Fuß regiert werden. Jenes istder Fall bey den Landen oder Territorien brr einzelnen Kur-

K z

/