z. C. Von der Regierung des teutschen Reichs. rz§
ihnen ausserdem nicht nachgesehen haben würde. Auch konn-te man dem Nachsolger Bedingungen machen, und dieserließ sich gern Einschränkungen gefallen, um nur die Kronezu erhalten.
Dies hatte viele nachtheilige Folgen. Ein jeder Königsuchte die Krone zum Vorthei! seines Hauses zu nutzen, sogut er konnte. Sein und seines Hauses Interesse bekambey ihm das Uebergewicht über das allgemeine Interesse desReichs. Das Reich selbst ward dadurch immer schwächer,eine Provinz wurde nach der andern davon abgerissen, undda die Stärke des Reichs in einem jeden Wahlreiche mit ei-ner jeden Wahl abnimmt, so würde Teutschland jetzt dasSchicksal von Polen haben, wenn nicht seit einigen Jahr-hunderten das teulsche Reich aus nachher anzuführendcnGründen dergestalt gleichsam wieder erblich geworden wäre,daß die Wahl an und für sich jetzt nicht viel mehr als einbloßes Spielwerk ist. Indessen bleibt doch immer Teutsch-land noch ein Wahlreich, und dieser Umstand, verbun-den damit, daß man in der Wahl selbst so eingeschränktist und einen mächtigen Herrn wählen muß, dient zur Auf-rechthaltung der teutschen Verfassung und Freyheit. Nichtblos der Fürstenfreyheit, wie kürzlich behauptet wer-den wollen *), sondern der teutschen Freyheit überhaupt.Denn wären unsre Fürsten erst unterdrückt, hätten erst siedas Schicksal der ehmaligen französischen Herzoge und Gra-fen gehabt, so würde auch der teutsche Bürger, wie wey-land der französische behandelt werden können, und dannwäre in Teutschland eine Revolution mit allen ihren schreck-
*) Von dem Hrn. von Florencourt in seiner schätzbarenAbhandlung: Teutschland ist kein Utopien'; in dtjse»vermischten Aufsätzen, Altrnburg 179). S>