Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
138
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iz8 i. B. Ailgem. Kenntniß des teutsch. Reichs.

Wem fällt es aber ein, sie nicht als Monarchen zu betrachtten? Umgekehrt Hane der Erbstatthalter in den vereinigtenNiederlanden viele Rechte, selbst erblich war seine Würde,aber es fehlte ihm persönliche Unabhängigkeit, und alsokonnte er nicht unter die Zahl der Monarchen gerechnetWerden.

§. 27.

Teutschland ist ferner ein Wahlcei ch. Ob es dies vonAnfang an war, oder wann es ein Wahlreich wurde, iststreitig. So viel ist gewiß, daß Chlodowig, der Stifterdm fränkischen Monarchie, nicht aus einer freyen Wahlden Thron bestieg, daß seine Söhne und Nachfolger ihm inde r Reg erung folgten, daß Pipin ebenfalls mehr durch ei-ne Revolution, als durch förmliche Wahl auf den Thronkemi, den nach ihm seine Nachfolger bestiegen, bis eineNt me Revolution auch sie wieder davon verdrängte. Ju-de ssen hatten doch immer die Großen des Reichs einigen Ein-fiu ß auf die Besetzung des Throns, und cs wurde bald dasRi ich ein Ge uiisch v 0 n W a hl un d Erbreich, so, daßzw ar der Sohn gewöhnlich dem Vater auf den Thron folg-te, aber doch erst durch die Wahl selbst König wurde, lie-ber dem starben die regierenden Familien oft hinter einanderauN, und so geschah es denn, daß Teutschland wenigstensseit Friedrich l. ein völliges Wahlreich wurde.

Eine Folge hievon war, daß die Macht der Könige im-rnei' eingeschränkter wurde, und daß dagegen das Ansehender Stände immer mehr zunahm. Wünschte nun der Kö-iiig , daß sein Sohn ihm auf den Thron so'gsn möchte, somu sie er denen, die den Thron zu besetzen hatten, sich ge«fäll ig erweisen und ihnen manches zu Gute halten, was er