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1 (1797)
Entstehung
Seite
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Einleitung.

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aus keine sonbekliche Fortschritte im teutschett SlaatsrechcMachen, denn in Teulschland ist keine Revolution vorge-gangen, wodurch sich die tcutsche Verfassung auf einmal ge-bildet hätte. Zahrchunderte sind vielmehr darüber verstri-chen, Und nur allmählig hat sie ihre heutige Gestalt er-halten^ Wohl uns, wenn sie ferner nur auf diese Art nochvollkommener und besser wird!

UebrigenS ist große Vorsicht bey deM Studium deskeutschen StaarsrechkS erforderlich. Nirgends sind irrigeSätze gefährlicher als hier- nirgends hat Man mehr aufHypothesen gebauet, als im Staatsrechr, und kaum giebtes in der christlichen Kirche so viele Sectirer, als unter deNPublicisten. Es war eine Zeit in Teutschland- da der aka-demische Gelehrte nur das lehren durfte- was in das Sy-stem seines HoftS paßte- und wo er nur immer von Rech-ten der Regenten, aber nicht auch von ihren Pflichtenreden durste.- Gottlob, diese Zeit ist vorbey. Gebe derHimmel, daß sie nie wieder komme, denn sonst möchte auchTeulschland - Trotz seiner in mehrerer Rücksicht guten Ver-fassung, nicht vor einer gewaltsamen Revolution sicher seyn!

§- 7 -

Eben aus dem vorhin bemerkten Grunds, öäß es un-ter den Publicisten so viele Sectirer gegeben hat, und lei-der noch immer giebt, ist aber auch in keinem Theile derJurisprudenz Littsratur nZthiger, als im keutschenStaatsrecht- Hier ist es nicht genug überhaupt zf. wissen-daß dieses oder jenes Buch gut und brauchbar fty, sondernMan muß auch die individuelle Lage des Verfassers kennen,Missen- ob er z. B. vor öder nach dem westphälischen Frie-den gelebt und geschrieben habe, ob er Katholik oder Prs-Srstec L«nv. D