Einleitung. Z
muß es nicht unseren natürlichen Stolz schmeicheln, seineigner Herr, und Niemands Befehlen unterworfen zn seyn;nur für sich und die seinigen arbeiten zu dürfen, und nichtnöthig zu haben, einen Theil des sauer erworbenen Ver,diensts an andre abgebsn zu müssen, damit diese oft nurdesto besser schwelgen und prassen können!
Aber auf der andern Seite hat dieser Zustand auchwieder unendlich viele Nachtheile; gewiß mehr, als er Vor-theile gewährt. Denn, sind gleich die Rechte der Men,sehen im natürlichen Zustande sich einander gleich, so sind eSdoch nicht auch ihre Kräfte, so wenig die der S^le, alsdie des Körpers. Wie, wenn mein stärkerer Nachbarunter dem Vorwände, daß meine Minder mit Feuer undLicht unvorsichtig umgehen, und es daher möglich wäre,daß mein Haus abbrennte, und daß dadurch auch das seini-ge angesteckt werden könnte, mir den besten Theil meinesHauses nähme, oder mich gar ganz von Haus und Hofjagte! was wollte ich dagegen machen, und was hülfe eSmir, wenn ich auch das vollkommenste Recht auf meinerSeite hätte? — Mein Nachbar ist ja stärker, als ich!
Soll ich mich mit andern verbinden? Wer wird mir immerBeistand leisten, und kann nicht mein Gegner auch Hülfefinden? — Dann entsteht ein lFamilienkrieg, und amEnde verliere ich nicht bloß mein Haus, sondern sehe auchwohl noch meine Kinder, Brüder und Verwandte ermordetvor mir liegen.
So wie dies noch jetzt der Fall unter frsyen Völkern *)sst, weil sie keinen gemeinschaftlichen Oberherrn haben, sy
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