54
"Wir werden uns keinen Illusionen darüber hingeben,dass ein solches Verfahren die Vortheile der Mündlichkeitauf ein verschwindendes Maass reducirt. Die Erfahrungendes preussischen Prozesses, welche B. selbst auführt, unddie richtige Berechnung der entscheidenden seelischenFaktoren beweisen es. Das „lebendigere Kolorit“, das„Verbessern von Unklarheiten, Mängeln“, zumal „Unvoll-ständigkeiten“ wären eitel Wahn. Als einziger Gewinnbliebe die werthvolle Kontrole darüber, dass der Richterden Streitstoff und Streitwillen vollständig erfasst habeund die Möglichkeit, seine etwaigen Zweifel darüber durchFrage aufzuhellen.
Verstehen Avir den wahren Werth der Mündlichkeitrecht, so liegt er keineswegs darin, dass der Prozessstoffverständnissvoll wahrgenommen wird, sondern darin, Avieer entsteht. Hier also befinde ich mich in einem grund-sätzlichen Gegensatz zu B. und gestehe gern, dass ichdiese Einsicht in die Sachlage erst meiner praktischenBeschäftigung mit der CPO. verdanke. Soll ich aber miteinem Wort die Eigenschaft des mündlichen Verfahrensbezeichnen, in Avelcher ich jenen bedeutsamen Gegensatzdes schriftlichen und mündlichen Prozesses finde, somöchte ich sie die Natürlichkeit des letzteren nennen.Mit ihr aber, im Gegensatz zum Formalismus und zurKünstlichkeit des Schriftverfahrens, ist zugleich dem münd-
dem was NoA'um und was Aenderung des in den Schriftsätzen Ent-haltenen sei, 3. die mündliche Verhandlung, falls die Parteien sichan ausführlichen und erschöpfenden Schriftenwechsel gewöhnten,tkatsächlich auf einen Formalakt herabgedrückt.