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Die Civilprozessordnung und die Praxis
Entstehung
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Satz aufstellte, dass in der Berufungsinstanz sich derProzess völlig und ungebunden durch den Vorgang derunteren Instanz erneuere. Damit aber hätte man zweidurchaus verschiedene Rechtsmittel der Berufung geschaf-fen und die Berufungsinstanz in amtsrichterlichen Sachenvon der Basis der ersten Instanz losgelöst. Die Konse-quenzen wären nicht erträglich.

VI.

Die Mündlichkeit.

Alle die Schwierigkeiten und Uebelstände, welchevorstehend berührt wurden, wären mit einem Schlage be-seitigt, wenn man sich entschlossen wollte, dem Gedan-ken B.’s folgend, das mündliche Verfahren der CPO. inein schriftliches mit einer Art mündlicher Schlussver-handlung im Sinne des preussischen Rechts zu verwan-deln: „die Grundlagen des Processes von den Parteienschriftlich niederlegen“ zu lassen und „daneben die münd-liche Verhandlung nur »zum besseren Verständniss« bei-zubehalten“ (S. 395).

Die Geschichte der CPO. zeigt nun, dass man voll-bewusst die drohenden Gefahren auf sich nahm umgrösserer Vortheile willen, welche man zu erreichenhoffte. Hierin freilich würde man sich geirrt haben, wenn eswahr wäre, dass man die „innere Wahrheit“ gegen äusser-liche Vortheile von noch dazu zweifelhaftem Werth preis-gegeben hätte, wenn wirklich die „Mündlichkeit“ „kaummehr als eine Coulisse, eine gemalte, erlogene Fassade“des Prozessgebäudes (S. 429) wäre.