Druckschrift 
3 (1890) (LIV.) Rede gegen Konon [u.a.] (XXIII.) Rede gegen Aristokrates
Entstehung
Seite
7
Einzelbild herunterladen
 

EINLEITUNG.

7

Gewifs begann man von nun an den Charidemos mit andernAugen anzusehen, und wenn auch die Besonnenen zauderten undmit einem so zweideutigen Charakter sich einzulassen Bedenkentrugen, so war doch für die Freunde desselben die Zeit zumHandeln gekommen.

3. Im Namen dieser brachte Ol. 106,4. 353 Aristokratesbeim Bäte einen Antrag ein des Inhalts: so jemand den Cha-ridemos töte, solle der Thäter, wenn er sich innerhalb derGrenzen der mit Athen verbündeten Staaten betreten lasse,überall aufgegrifien werden können, wer aber, Staat oderIndividuum, desselben sich annähme, der solle ausgestofsensein aus der Bundesgemeinschaft. Gegen diesen vom Rate ge-nehmigten Antrag (§ 92), welcher dem Charidemos einen wei-ten und gefährlichen Spielraum eröffnete, erhob Euthykles*),ein Mann, wenn auch nicht von grofser politischer Bedeutung,doch von warmer patriotischer Gesinnung, der überdies selbstals Teilnehmer an einem der früheren Feldzüge im Hellespontsich von dem Stande der Dinge daselbst überzeugt hatte (§ 5u. 165 ff.) und schon damals empört über das wüste Treibenals öffentlicher Ankläger aufgetreten war (§ 5), sofort nach des-sen Einbringen mittelst eines Beschlusses von Seiten des Ratesin der Versammlung des Volks Einspruch und bewirkte durchAblegung einer Hypomosie (zu 18, 103. Lipsius: der AttischeProzefs. S. 433: c Es pflegte nämlich der, welcher jemand wegeneines von ihm vorgeschlagenen Psephisma παρανόμων anklagenwollte, in der Volksversammlung mit einem Eide zu erklären,dafs er diese Klage anstellen wolle. In unserer Sache han-delt es sich also um ein προβούλευμα) die vorläufige Suspen-sion desselben. Zum rechtlichen Austrag mittelst der γραφήπαρανόμων kam die Sache erst im Jahre darauf Ol. 107, 1.352 (§ 92).

4. Euthykles war kein Redner (§ 4), der ihm gesinnungs-verwandte Demosthenes schrieb die vorliegende Rede, womitjener vor Gericht auftrat. Demosthenes hatte die Rede um solieber übernommen, als es sich nicht um einen persönlichenHader mit Aristokrates handelte, der an den wenigen Stellen,an denen er erwähnt wird, mit wohlthuender und bei den Alten

*) Dion. v. Halik. 1. Br. an Amm. c.4. Ist an der Angabe des zwei-ten Arguments zu unserer Rede überhaupt etwas Wahres, so ist ohneZweifel mit H. Wolf daselbst Ευ&νκλής δέ τις Θριάσιος τον δήμον stattΘάοιος zu schreiben. Denn der Zusatz τον δήμον weist unverkennbarauf einen attischen Demos hin. So schreibt auch Blafs II. 1888.