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3 (1890) (LIV.) Rede gegen Konon [u.a.] (XXIII.) Rede gegen Aristokrates
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EINLEITUNG.

in solchen Fallen leider nicht gewöhnlicher Milde behandeltwird, als um die Wahrung der athenischen Interessen inThracien. Es war unter den Freunden des Demosthenes aus-gemachte Sache, dafs dieses Land nicht einen einzigen Herrscherhaben dürfe, wenn Athen nicht Gefahr laufen sollte, seinenChersones zu verlieren. Er schrieb diese Redl, als er nochdie Gesetze und inneren Einrichtungen des Staates studierte,sie aber damals schon als unhaltbar erkannt hatte. Schonhier konnte er den Adel der Gesinnung zeigen, den ein Pa-nätius so bewundert haben soll. Auch in unserer Rede zeigt er,dafs er stets bereit war c für die höhere Staatsmoral wider dieGünstlinge des Tages einzutreten; und so gehört sie mit zudenen, die den erfolglosen und doch so erfolgreichen Kampfunseres Helden darstellen und begleiten.

5. Dieselbe erörtert den Gegenstand in dreifacher Reziehungund auf Steigerung der Wirkung berechneter Abfolge: sie zeigterstlich, dafs der Antrag in seiner Fassung den Gesetzen Athens,namentlich den über Tötung zu Recht bestehenden, zuwider laufe(§ 1999) {το νόμιμον ), zweitens dafs derselbe dem StaateNachteil bringe, indem er die Sicherheit des thrakischen Cher-sones gefährde (§ 100143) {το συμφέρον), drittens dafs Cha-ridemos nichts gethan, um eine solche Auszeichnung von Seitender Athener zu verdienen, was durch eine ausführliche Schilde-rung seines ganzen bisherigen Thuns und Treibens (§ 148183)begründet wird (το δίκαιον). Über den Erfolg der Rede wirdnichts berichtet. War er ein günstiger, so verhinderte er we-nigstens nicht, dafs und darauf kam es der Partei desAristokrates vornehmlich an Charidemos für Athen gewon-nen wurde (zu 18, 114). Es ist aber auch kaum anzunehmen,dafs die Richter die Anklage nicht abgewiesen haben sollten.Die Wirkung jedoch hatte diese echt demosthenische Arbeit jeden-falls, dafs ähnliche mafslose Anträge vor der Hand unterblieben.

Die in die Rede eingelegten Urkunden, die namentlich für§ 28 u. 53 von Wichtigkeit sind, werden jetzt allgemein für imGanzen echt gehalten, wenn auch über die Echtheit des Wort-lauts im § 53 Zweifel herrschen. In den Exemplaren desAtticus standen sie nur teilweise.

Unsere Rede zeigt auffallend viele gemeinsame Stellen mitder Rede 13 περί συντάξεως. Man vergl. § 196 u. 21. 199u. 23. 200 u. 24. 207 u. 28. 2Ö8 u. 30; doch lassen sich darausnach keiner Richtung Schlüsse ziehen, da jene Stellen zursupellex oratoria gehören.